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Piercing Gesetz

Piercinggesetz


Das Piercing Gesetz in Deutschland trägt sich zusammen aus den Richtlinien der EU (Material), dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände Gesetz (LMBG) sowie teilen aus dem bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

 

Generell wurde bei den EU Richtlinien festgehalten, dass der Erstschmuck / das Piercing bestimmte Metallwerte (z.B. die Abgabe von Nickel) einhalten muss.

Im Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände Gesetz ist festgehalten, dass für das Erstpiercing keine Materialen verwendet werden dürfen, welche Nickel abgeben.

Die Gesetze aus dem bürgerlichen Gesetzbuch wollen uns zu guter Letzt mitteilen, dass keine Minderjährigen mit Piercings bestückt werden dürfen. Es sei denn die Erlaubnis eines Elternteils ist gegeben.

Die Richtlinien der EU
In diesem Piercing Gesetz steht geschrieben, dass Stahl Piercing Schmuck zugelassen ist, wenn der Piercingschmuck  nicht mehr als 0,2 µg/cm²/Woche Nickel abgibt. Aus diesem Grund solle auch als Erstpiercing kein Schmuck aus „Chirurgenstahl“ verwendet werden, da dieser in manchen Fällen mehr abgibt. Es sollte hier also vorwiegend Titan, Teflon (PTFE) Gold oder Palladium zum Ersteinsatz benutzt werden.

Die Richtlinien im Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände Gesetz (LMBG)
Die Lebensmittelüberwachung (ein Teil des Ordnungsamtes) wacht über den ordnungsgemäßen Umgang von Schmuckstücken. Hier ist zu lesen unter § 5, Absatz 6: "Bedarfsgegenstände im Sinne dieses Gesetzes [...] sind Gegenstände, die dazu bestimmt sind, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen [...]". Weiter ist zu lesen in § 3 Anlage 1, dass für die "Herstellung oder Behandlung von Ohrsteckern oder gleichartigen Erzeugnissen, hier: Piercing Schmuck, die dazu bestimmt sind, bis zur Abheilung des Wundkanals im menschlichen Körper zu verbleiben", Nickel verboten ist.

Regelungen aus dem bürgerlichen Gesetzbuch
Im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragraphen §106,§107 & §113 wird geregelt, dass das piercen von Minderjährigen ohne die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten verboten ist, bzw. nur teilgeschäftsfähig ist. Hier darf also nur mit einer (schriftlichen) Genehmigung eines Erziehungsberechtigten gepierct werden.

Dieses Piercing Gesetz gilt für Deutschland! Für Österreich, Schweiz oder andere Länder sehen die Bestimmungen sehr ähnlich aus. Sie werden sich kaum von diesen unterscheiden.

 





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